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   OVG Niedersachsen, 10.02.1995 - 1 K 2574/94   

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OVG Niedersachsen, 10.02.1995 - 1 K 2574/94 (https://dejure.org/1995,3036)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.1995 - 1 K 2574/94 (https://dejure.org/1995,3036)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 1995 - 1 K 2574/94 (https://dejure.org/1995,3036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 8; BauGB §§ 1, 214; NNatSchG § 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 214 BauGB; § 1 BauGB; § 8 BNatSchG; § 12 NatSchG ND
    Bebauungsplan; Abwägung; Belange des Naturschutzes; Landschaftspflege; Naturausgleich; Ungeeignete Maßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Abwägung; Belange des Naturschutzes; Landschaftspflege; Naturausgleich; Ungeeignete Maßnahmen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Abwägungsfehler in der Bauleitplanung durch ungeeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 216 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 1223
  • BauR 1995, 501
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.1995 - 1 K 2574/94
    Ein Nachteil, der die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens begründet, ist gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ in einem privaten, zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörenden Interesse betroffen ist (BVerwGE 59, 87 = NJW 1980, 1061).

    Bei der planerischen Abwägung können alle betroffenen Interessen unbeachtet bleiben, die entweder - objektiv - geringwertig oder aber - sei es überhaupt, sei es im gegebenen Zusammenhang - nicht schutzwürdig sind (BVerwGE 59, 102 = NJW 1980, 1061).

    Der Senat hatte diese Annahme damit begründet, daß die Antragsteller auf Grund der Lage ihrer Grundstücke damit rechnen mußten, daß die Verkehrsgeräusche in gewissen Grenzen zunehmen, wenn die andere Seite der L.-Straße bebaut wird; aus diesem Grunde bot sich für den Senat die Annahme an, die Antragsteller hätten damit rechnen müssen, daß "so etwas geschieht" und es fehle ihrem Vertrauen in das Fortbestehen der Verkehrslage die Schutzwürdigkeit (vgl. BVerwGE 59, 103 = NJW 1980, 1061).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91

    Fehlende Waldumwandlungserklärung führt zur Nichtigkeit des Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.1995 - 1 K 2574/94
    Die zugrundezulegende Einzelfallbeurteilung (vgl. VGH Mannheim, NVwZ 1995, 1225 [in diesem Heft] = NuR 1994, 354) ergibt, wie der Senat bereits in seiner früheren Entscheidung ausgeführt hat: Die Grundstücke der Antragstellerin liegen gegenüber der Einmündung der Planstraße in die L.-Straße, die mit Kopfsteinpflaster gepflastert ist.

    Insbesondere bedurfte es keiner Umwandlungserklärung der Forstverwaltung (wie in Bad.-Württ.; s. VGH Mannheim, NVwZ 1995, 1225 [in diesem Heft] = NuR 1994, 354).

  • BVerwG, 10.01.1994 - 4 NB 46.93

    Bauplanungsrecht: Auswirkungen der Rechtsänderung des BNatSchG auf Bebauungspläne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.1995 - 1 K 2574/94
    Insoweit waren die Erfordernisse der Eingriffsregelung bereits in der planerischen Abwägung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen, weil andernfalls Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht mehr hätten verwirklicht werden können (BVerwG, NVwZ 1994, 692 = NuR 1994, 229 = UPR 1994, 153; OVG Koblenz, NVwZ 1992, 1000 = NuR 1992, 335) und die Gefahr bestand, daß bei Vollzug des Bebauungsplanes die Eingriffsregelung leerlaufen würde.

    Dieser rechtliche Ausgangspunkt wird nicht dadurch verändert, daß die am 1.5.1993 in Kraft getretenen Bestimmungen des § 8 a BNatSchG (Art. 5 InvWoBaulG v. 22.4.1993, BGBl 1, 466) keine Rückwirkung haben (BVerwG, NVwZ 1994, 692 = NuR 1994, 229 = UPR 1994, 153).

  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.1995 - 1 K 2574/94
    Er hält an dieser Würdigung fest, zieht jedoch nunmehr im Hinblick auf die Entscheidung des BVerwG vom 18.3.1994 (NVwZ 1994, 683 = NJW 1994, 2909 L = DVBl 1994, 701) nicht mehr die Folgerung, daß das Interesse der Antragsteller, vor dem von dem Neubaugebiet ausgehenden Verkehrslärm verschont zu werden, nicht zum notwendigen Abwägungsmaterial gehörte.
  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.1995 - 1 K 2574/94
    Diese Folgerung wäre nur dann nicht unabweisbar, wenn die Antragsgegnerin ihr "Angebot" von vier Ersatzflächen, welches sie durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis - insoweit in der Form zureichend (vgl. Louis, DÖV 1994, 303) - absicherte, eindeutig als eine Art von Übererfüllung des Erforderlichen gemacht hatte, so daß beispielsweise die Benennung der Stadtparkerweiterung nur eine "Zugabe" gewesen wäre, auf deren Eignung für Ersatzmaßnahmen es für die Abwägung letztlich nicht angekommen wäre.
  • VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90

    Zum Abwägungsgebot bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.1995 - 1 K 2574/94
    Die sachgerechte Abwägung der auf dem Spiel stehenden Belange im Konflikt zwischen der Walderhaltung und den Bedürfnissen des Wohnungsbaues setzte allerdings, worauf die Antragstellerin zutreffend hingewiesen haben, eine ökologische Bestandsaufnahme voraus (vgl. Louis, DÖV 1994, 903 [904f.]; VGH Kassel, NVwZ-RR 1991, 588; NVwZ-RR 1995, 72 = ZUR 1995, 46).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1992 - 10 C 10428/91

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Aufstellung eines Bebauungsplanes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.1995 - 1 K 2574/94
    Insoweit waren die Erfordernisse der Eingriffsregelung bereits in der planerischen Abwägung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen, weil andernfalls Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht mehr hätten verwirklicht werden können (BVerwG, NVwZ 1994, 692 = NuR 1994, 229 = UPR 1994, 153; OVG Koblenz, NVwZ 1992, 1000 = NuR 1992, 335) und die Gefahr bestand, daß bei Vollzug des Bebauungsplanes die Eingriffsregelung leerlaufen würde.
  • VGH Hessen, 22.07.1994 - 3 N 882/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: zum Abwägungsfehler der Beschränkung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.1995 - 1 K 2574/94
    Die sachgerechte Abwägung der auf dem Spiel stehenden Belange im Konflikt zwischen der Walderhaltung und den Bedürfnissen des Wohnungsbaues setzte allerdings, worauf die Antragstellerin zutreffend hingewiesen haben, eine ökologische Bestandsaufnahme voraus (vgl. Louis, DÖV 1994, 903 [904f.]; VGH Kassel, NVwZ-RR 1991, 588; NVwZ-RR 1995, 72 = ZUR 1995, 46).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.09.2003 - 1 KN 10/01

    Abwägung, Antragsbefugnis, Ausgleichsmaßnahme, Belang, Eigentumswechsel, Gewicht,

    Die Antragsgegnerin hat des weiteren deshalb gegen das Gebot gerechter Abwägung aus § 1 Abs. 6 BauGB verstoßen, weil sie keine ausreichenden und teilweise nicht in der nach § 1 a Abs. 3 BauGB vorgeschrieben Art und Weise gesicherte Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft vorgesehen hat, die bei Verwirklichung der Planung eintreten (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urt. v. 10.02.1995 - 1 K 2574/94 -, NuR 1995, 473).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.1997 - 1 L 6175/95

    Wald; Bauplatzausweisung; Abwägung; Waldflächenerhaltung

    Mit dem Grundsatz der Walderhaltung (§ 1 Abs. 5 Satz 4 BauGB) hat sich der Senat bereits grundlegend in seinem Urteil vom 10. Februar 1995 - 1 K 2574/94 - NuR 1995, 473 = BauR 1995, 501 = BRS 57 Nr. 20 auseinandergesetzt.
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